Was macht der Elternrat der Schule Öjendorfer Damm?
Was macht der Elternrat der Schule Öjendorfer Damm? Wir treffen uns alle 4-6 Wochen. Die Sitzungen sind schulöffentlich, d.h. alle interessierten Eltern sind herzlich eingeladen, daran teilzunehmen. An diesen Abenden informiert uns die Schulleitung über aktuelle Themen, die unsere Schule und Schule im Allgemeinen betreffen. Wir besprechen und planen Aktivitäten, mit denen der Elternrat unsere Schule unterstützen kann. Bei den alljährlichen Basaren organisieren wir die allseits sehr beliebte Cafeteria. Dort verkaufen wir mit Hilfe engagierter Eltern gespendete Kuchen und Getränke. 1-2mal im Jahr finden Kinonachmittage in der Aula statt. Die Einnahmen aus diesen Veranstaltungen kommen immer den Kindern unserer Schule zugute. Es wurden damit schon Ausflüge, Theaterbesuche, Spielgeräte für die „aktive Pause“ und vieles mehr bezuschusst !!!
Die Aufgaben des Elternrates:
• Vertretung der gemeinsamen Interessen aller Eltern der Schule
• Eltern und Elternvertreter über aktuelle Schulthemen zu informieren
• Öffentlichkeitsarbeit
• Entsendung von drei Mitgliedern in die Schulkonferenz
• Entsendung eines Mitgliedes in den Kreiselternrat
• Entsendung eines Mitgliedes in die Bildungskonferenz • Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium an einer Schule. Hier sind die Schulleitung, drei Mitglieder aus dem Lehrerkollegium, drei Mitglieder des Elternrates und ein Mitglied des nicht unterrichtenden Personals vertreten.
Die Schulkonferenz:
Die Schulkonferenz tagt schulöffentlich (außer bei Personal Fragen). Sie berät über alle wichtigen Themen, die die Schule betreffen, z.B. Schulprogramm, Projektwoche. Der Kreiselternrat soll die Verbindung der Elternräte eines Schulkreises untereinander und mit der Elternkammer pflegen. Entsendung von Mitgliedern zur Stadtteil-Bildungskonferenz.
Wie können Eltern aktiv am Schulgeschehen teilnehmen ?
• Sie können Elternvertreter in der Klasse Ihres Kindes werden
• Sie können Mitglied im Elternrat werden
• Sie können den Elternrat unterstützen, ohne Mitglied zu sein
ALLE ELTERN KÖNNEN SICH IN DEN ELTERNRAT WÄHLEN LASSEN!
Wahlrecht haben nur die Klassenelternvertreter!