Schulregeln

Erziehung, Kinderschutz und Schulregeln

Die Schule Öjendorfer Damm hat nicht nur einen Erziehungs- sondern auch einen Schutzauftrag gegenüber jeder Person im Schulleben. Voraussetzung für eine friedvolle Schulgemeinschaft und eine positive Lernatmosphäre ist, dass jeder Mensch sich unserer Schule sicher und aufgehoben fühlt. Dazu gehören klare Regeln im Zusammenleben, aber auch ein Schutzkonzept für jeden einzelnen.

1. Das Schutzkonzept

Unser Schutzkonzept gilt für alle Personen die an unserer Schule beschäftigt sind. An unserer Schule werden wir jeder Form von Ausgrenzung und Gewalt entschieden entgegentreten, insbesondere sexualisierter Gewalt. Zur Prävention und Intervention haben wir verschiedenen Maßnahmen verabschiedet.

Verhaltensampel

Im Rahmen einer Verhaltensampel haben wir reflektiert welches Verhalten an unserer Schule

  • erlaubt ist (grün)
  • toleriert, aber nicht wünschenswert ist und reflektiert gehört (gelb)
  • absolut nicht zulässig ist und umgehendes Eingreifen erfordert (rot)

Anhand einer Gefahrenanlayse wurden mögliche Gefahrenzonen und Situationen im Schulraum identifiziert. Der Umgang mit diesen Bereichen ist ebenfalls in den Kodex eingeflossen.

Führungszeugnis

An unserer Schule dürfen nur Personen tätig sein, die über ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis ohne Eintragungen verfügen. Dies gilt von der Honorarkraft bis zur Schulleitung. Die Schulleitung trägt für alle Schulbeschäftigten Sorge, die Hortleitung, Schulbau Hamburg sowie die beauftragten Träger (z. B. für Schulbegleiter) für ihre  jeweiligen Beschäftigten. Alle Kooperationspartner sind über diese Anforderung informiert.

Verhaltenskodex

Die Schule Öjendorfer Damm hat einen Verhaltenskodex erarbeitet und verabschiedet. Dieser Kodex ist eine Verpflichtung, wie sich jede erwachsene Person an der Schule verhält. Mit der Aufnahme der Beschäftigung unterzeichnet jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter diesen Kodex.

Verhaltenskodex am Öjendorfer Damm

Unser Motto: Vielfalt leben – Nach Gemeinschaft streben

  • Wir leben eine Kultur des freundlichen, vertrauensvollen und respektvollen Miteinanders.
  • Wir verpflichten uns, Kinder vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt und Machtmissbrauch zu schützen. Wir achten auf Zeichen der Vernachlässigung.
  • Wir schaffen durch verlässliche Strukturen Orientierung und sorgen für eine positive Atmosphäre an unserer Schule.
  • Wir unterstützen Mädchen und Jungen in ihrer Entwicklung und bieten ihnen Möglichkeiten, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entfalten. Dazu gehören altersgemäße Möglichkeiten der Mitbestimmung und Beteiligung sowie der Umgang mit Grenzsetzung und Respekt gegenüber anderen.
  • Wir nehmen die Gefühle von Kindern ernst und sind offen für Themen und Probleme, die sie bewegen.
  • Wir wertschätzen jedes Kind in seiner Individualität und stärken die Stärken der Kinder, um ihre Schwächen zu schwächen.
  • Wir gehen einfühlsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um.
  • Wir achten die Intimsphäre, das Schamgefühl und die individuellen Grenzempfindungen der Kinder und reagieren unmittelbar auf Grenzüberschreitungen.
  • beziehen aktiv und unmittelbar Stellung gegen gewalttätiges, diskriminierendes, rassistisches und sexistisches Verhalten.
  • Wir sind offen für Feedback und Kritik und betrachten diese als Möglichkeit, die eigene Arbeit zu reflektieren und zu verbessern.

2. Die Schulregeln

Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und Lebens, an dem sich alle willkommen und aufgehoben fühlen sollen. Wir wollen gemeinsam mit Freude lernen, spielen und arbeiten. Auch wenn wir alle einzigartig und sehr verschieden sind, achten wir einander und schließen niemanden aus. Wir gehen respektvoll und fair miteinander um. Dafür fühlen wir uns alle verantwortlich und unterstützen uns dabei gegenseitig. Zu einem wirksamen Kinderschutz gehört auch die konsequente Beachtung der Regeln. Aus diesem Grund hat die Schule eine Handlungskette erarbeitet und auf der Schulkonferenz im Juli 2019 verabschiedet.

Die Schulregeln und die Handlungskette sind in einem gemeinsamen Prozess von Kindern, Eltern und Mitarbeitern aus Hort und Schule erarbeitet worden.

3. Prävention

Mit umfangreichen Maßnahmen soll sich jede und jeder in das Schulleben einbringen, an der richtigen Stelle auf Störendes hinweisen können, Lösungen entwickeln und vertrauensvolle Ansprechpartner haben. Für die Erwachsenen sind die entsprechenden Gremien und zuständigen Personen transparent. Die Kinder lernen zusätzlich Konflikte produktiv zu lösen sowie das eigene Verhalten zu reflektieren und zu steuern.

Mitbestimmung
  • Direkte Ansprechpartner (Klassenlehrkraft, pädagogische MitarbeiterInnen, Beratungslehrkraft, Kinderschutzbeauftragte, Schulleitung). Die Kinder kennen die Zugangsmöglichkeiten zu diesen Personen. Die Beratungslehrkraft bringt sich zu Beginn eines jeden Schuljahres bei allen in Erinnerung.
  • Klassensprecher und Klassenrat
  • Kinderkonferenz mindestens einmal pro Halbjahr mit den Klassensprechen aus Jahrgang 2-4
  • Hortkonferenz mindestens einmal pro Halbjahr mit einer Befragung alles Kinder
Gewaltprävention
  • Streitschlichter: In jeder Pause befinden sich mindestens 2 Streitschlichterkinder auf dem Hof. Sie haben einen gelbe Warnwesten an und verfügen über einen Bauwagen, in dem Streitigkeiten in Ruhe geklärt werden können. Zwölf Streitschlichter werden in der dritten Klasse von qualifizierten Lehrkräften ausgebildet und zum Ende auf ihre Eignung geprüft. Im vierten Schuljahr sind sie dann tätig. Dabei werden sie durch eine Lehrkraft begleitet.
  • In der Vorschule wurden die Lehrkräfte für das Gewaltpräventionsprogramm LUBO qualifiziert. Es findet in kleinen Einheiten und bei Bedarf über das ganze Schuljahr statt.
  • Zwei Lehrkräfte sind für das Gewaltpräventionsprogramm FERDI ausgebildet. Im Tandem mit der Klassenlehrkraft findet in jeder zweiten Klasse für ein halbes Jahr wöchentlich dieses Präventionsprogramm statt. Die Stunde ist fest im Stundenplan verankert
  • Bei Bedarf entwickeln die Lehrkräfte insbesondere die SonderpädagogInnen und/oder die Beratungslehrkraft individuelle Maßnahmen, Verabredungen und Verhaltenssteuerungs-Systeme. Die Ansprechpartner vom ASD und ReBBZ werden bei Bedarf hinzugezogen.
Beschwerde Management/Interventionsplan

Die bereits genannten Ansprechpartner sind allen Beteiligten bekannt, transparent und zugänglich. Bei vermutetem Machtmissbrauch, Übergriff und Gewalt durch schuleigenes Personal und Honorarkräften der Schule handelt die Schulleitung unverzüglich im Sinne der „Handreichung zur Durchführung von Disziplinarverfahren“, Hamburg 2015.